Das kann für Sie als Käufer fatale Folgen haben !

In Zukunft werden solche Käufe von den Behörden  als Steuerhinterziehung geahndet. Das heisst die gekaufte

Immobilie wird vom ungarischen Staat beschlagnahmt. Und das Gerichtsamt  überprüft die Angelegenheit.

Sie verlieren also Ihr Geld und Ihr Eigentum in Ungarn.

Darum beim Kauf durch eine Immobilienfirma aus dem Ausland und in Ungarn, lassen Sie sich immer

die Zulassung und die Staatliche Prüfung zeigen.

Welche staatlich geprüfte und zugelassene Immobilien-Maklerin oder Immobilienmakler ausweist.

Ab heute werden Vermittlungsgebühren vom Verkäufer übernommen.

Alle Zahlungen werden auf das Konto des zuständigen Anwalts gemacht !

und bleiben in Ungarn bei einer ungarischen Bank !

Für weiter Fragen steht Ihnen Paprika Immobilien gerne zu Verfügung.

1. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

1.1 Provisionsanspruch bei Auslandsimmobilien

Bei den von uns vermittelten Auslandsimmobilien gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kooperationspartner. Die Maklercourtage richtet sich hier nach den AGBs unserer Geschäftspartner.

2. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

3. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

4. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind an Maklercourtage zu zahlen.

4.1 Kauf

Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer 3,50 % bei privaten und 5% bei gewerblichen Objekten, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Je nach Konstellation und Schwierigkeit des Verkaufes im gewerblichen Bereich kann der Provisionsanspruch zwischen 5% und 10% variieren.

4.2 Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnen wir auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5%.

5. An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet wir vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 3%.

6. Vermietung und Verpachtung

Bei Mietverträgen / Pachtverträgen 2,5 Brutto-Monatsmieten vom Mieter / Pächter.

Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen/Vorpachtvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter / Pächter eine weitere Monatsmiete.

6.1 Vermietung von Wohnraum

Bei Wohnraummietverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter.

6.2 Sonstige Zahlungen

Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3 % vom Mieter/Pächter

Generell wird bei Vertragsabschluß eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2% von der Kaufpreissumme zur Zahlung an unser Unternehmen fällig. Diese Aufwandsentschädigung wird mit der Kaufpreissumme verrechnet und dem Verkäufer nach Veräußerung zurückerstattet.

Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

7. Vertragsverhandlungen und Abschluss

Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

8. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.